Verwaltungspolizei

Die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Regionalpolizei sind im Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret, PolD) unter § 4 definiert und beinhalten die nachstehenden Aufgaben der Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos.

Die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden sind:


  1. Die Kontrolle
    a) des Arbeitsgesetzes,
    b) der Ruhetageregelung,
    c) des Gastgewerberechts,
    d) des Reklamewesens,
    e) des Taxigewerbes,
    f) der Preiskontrolle,
    g) der Flur-, Forst- und Jagdpolizei,
    h) der Tierhaltung,
    i) des Pflanzenschutzes,
    j) des Hundegesetzes,
    k) des Fischereiwesens,
    l) der Abfallbeseitigung,
    m) der Umweltschutzgesetzgebung sowie
    n) der gesundheits- und seuchenpolizeilichen Vorschriften,
  2. die Entgegennahme von Fundsachen,
  3. die Zuführung an das Betreibungs- bzw. Konkursamt auf dem Gebiet des Kantons Aargau,
  4. die Zustellung von Verfügungen und Urkunden,
  5. die Erledigung von Rechtshilfeersuchen im eigenen Zuständigkeitsbereich,
  6. die Kontrolle der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern inklusive Logiskontrolle,
  7. die Überführung von Personen in Anstalten,
  8. die Haus- und Mietausweisungen,
  9. die Zuführung von angehaltenen Personen an die ausschreibende Behörde oder Institution auf dem Gebiet des Kantons Aargau.