Infos & mehr

von A bis Z

Schwere zielgerichtete Gewalttaten kündigen sich oft durch Warnsignale an. An diesem Punkt setzt das Bedrohungsmanagement an. Es hat zum Ziel, das von Personen und Situationen ausgehende Risiko zu identifizieren, zu bewerten und zu entschärfen.

Die Devise lautet: Handeln, bevor etwas passiert!

Dies kann nur erreicht werden, wenn die hierfür notwendigen Informationen an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Gemeinsam soll die Sicherheit der Bevölkerung des Kantons Aargau, sowie der Mitglieder und Mitarbeitenden von kantonalen und kommunalen Behörden, Verwaltungen, Institutionen und Schulen gewährleistet werden.

Weitere Informationen zum Aargauischen Bedrohungsmanagement finden Sie bei den Links. 

Ansprechpersonen bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal sind:

Oblt Michael Krassnig
056 417 92 00
michael.krassnig@repol.ag.ch

Wm Vakant noch
056 417 92 00
noch.vakant@repol.ag.ch

Links

Die Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf und die Abgabe von Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-Jährige. Zudem verbieten sie den Verkauf und die Abgabe von Alcopops, Spirituosen und Aperitifs sowie von Tabakwaren an unter 18-Jährige. Das Personal darf einen Ausweis verlangen. Diese Informationen müssen zudem am Verkaufspunkt gut les- und sichtbar angebracht werden.

Quelle: Gastgewerberecht - Kanton Aargau

Anzeige unbekannte Täterschaft (Suisse ePolice)

Unter untenstehendem Link gelangen Sie zum digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Hier können Sie einfache Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Kontrollschilderverluste sowie Cyberdelikte rund um die Uhr elektronisch melden.

Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Homepage.

Links

Unter untenstehendem Link gelangen Sie zum digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Hier können Sie einfache Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Kontrollschilderverluste sowie Cyberdelikte rund um die Uhr elektronisch melden.

Alle Meldungen gehen automatisch an das zuständige Polizeikorps und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Homepage.

Links

Der Fund eines Zweirads, sei es ein Fahrrad oder ein Motorfahrrad, kann bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal mit dem unten aufgeführten Formular online gemeldet werden.

Wenn jemand ein Zweirad findet, das verlassen oder scheinbar gestohlen wurde, ist es wichtig, eine Meldung bei der Polizei abzusetzen, sodass wir die rechtmässige Eigentümerschaft ermitteln und das Fahrrad oder Motorfahrrad sicherstellen können.

Gefundenes Fahrrad melden
Aufgefundene Fahrräder werden durch die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal in regelmässigen Abständen im Vertragsgebiet abgeholt, eingelagert und wenn möglich dem Besitzer zurückgegeben.

Dies ist ein Pflichtfeld.

Die Rahmennummer ist in der Regel unter dem Tretlager (Pedale) eingestanzt. Bei Motorfahrräder bitte wo vorhanden die gelbe Kontrollschildnummer angegeben.

Bitte exakten Fundort angeben. Dieser Ort muss öffentlich zugänglich sein.

Beispielsweise Beschädigungen oder spezielle Merkmale.

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hiermit bestätige ich, dass das aufgefundene Zweirad öffentlich zugänglich bereitgestellt ist.

Foto hochladen

Angaben über den Finder / Melder

Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.
Dies ist ein Pflichtfeld.

Für allfällige Rückfragen

Die Ausbildung zur Polizistin bzw. zum Polizisten ist anspruchsvoll und abwechslungsreich und bietet die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft zu leisten. Sie stellt sowohl körperlich als auch geistig eine Herausforderung dar, bietet jedoch vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für eine spannende Karriere im öffentlichen Dienst. Sind Sie interessiert an der Ausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten? Dann zögern Sie nicht und besuchen Sie unsere Bewerbungsseite.

Links

Was sind ausgediente Fahrzeuge?

Gemäss beiliegendem Merkblatt sind dies zusammengefasst Fahrzeuge, deren Instandstellungskosten den erzielbaren Verkaufswert übersteigen und die nicht immatrikuliert länger als 3 Monate im Freien abgestellt sind. Das Lagern von ausgedienten Fahrzeugen und ähnlichen Geräten im Freien kann umweltschutz-technisch problematisch sein und ist verboten.

Weitere Informationen können Sie den Merkblättern entnehmen.

Dokumente

Verlorene Ausweise (Identitätskarte, Reisepass oder Aufenthaltstitel) können persönlich auf jedem Polizeiposten gemeldet werden. Sie erhalten ein Dokument "Ausweisverlust", mit welchem Sie bei der Einwohnerkontrolle oder dem Passamt einen neuen Ausweis bestellen können. Der als Verlust gemeldete Ausweis ist nicht mehr gültig.

Für die Vorsprache auf einem Polizeiposten benötigen Sie einen gültigen Ausweis.

Haben Sie Fragen zur Signalisation bei Baustellen oder benötigen Signalisationsmaterial, dann wenden Sie sich bitte an unseren Verantwortlichen Signalisation:

ZA Patrick Jagodzinski
056 417 92 00
patrick.jagodzinski@repol.ag.ch

Das Beschwerdeverfahren ist ein schriftliches Verfahren, bei dem Entscheide der Gemeinde oder einer kantonalen Verwaltungsbehörde angefochten werden.

Entscheide (Verfügungen) der Gemeinde oder einer kantonalen Verwaltungsbehörde können in aller Regel bei einem Departement oder beim Regierungsrat angefochten werden. Die Entscheide (Verfügungen) enthalten eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Dieser kann unter anderem entnommen werden, innerhalb welcher Frist die Beschwerde einzureichen ist.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Internetseite des Kantons Aargau.

Links

Der Konsum, der Besitz und das Handeln von Drogen/Betäubungsmitteln kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstössen reichen die Konsequenzen je nach Kanton und Schwere der Zuwiderhandlung von einer Busse bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Auch in Bezug auf den Besitz eines Führerausweises hat das Verhältnis zu Drogen/Betäubungsmitteln einen grossen Einfluss und kann zu einem Sicherungsentzug führen.

Bei einer gesundheitlichen Notlage zögern Sie nicht, den Sanitätsnotruf 144 anzurufen.

Untenstehend finden Sie hilfreiche Links bezüglich Sicherungsentzug, Suchtberatung und Prävention.

Links

Um einen persönlichen Betreibungsregisterauszug anzufordern, besuchen Sie bitte die Internetseite des Kantons Aargau. Dort können Sie den Auszug online bestellen und erhalten das Dokument digital zum Herunterladen.

Alternativ können die persönlichen Betreibungsregisterauszüge bei den Betreibungsämtern beantragt werden.

Links

Betrug begegnet uns in vielen Lebensbereichen – ob privat, beruflich oder online. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine vorsätzliche Täuschung mit dem Ziel, einen unrechtmässigen Vorteil zu erlangen. Das Opfer wird in die Irre geführt und erleidet dadurch meist einen Vermögensschaden.
Die Formen von Betrug sind vielfältig: von Steuer- und Versicherungsbetrug bis hin zu modernen Varianten wie Online-Betrug und Identitätsdiebstahl. Besonders in der digitalen Welt agieren Täter oft anonym, was die Aufklärung erschwert.

Doch Betrug betrifft nicht nur materielle Werte – auch emotionales Vertrauen kann zerstört werden. Wer betrogen wird, fühlt sich oft machtlos, verletzt oder gedemütigt. Das zeigt: Betrug ist mehr als ein rechtliches Problem – er berührt auch soziale und psychologische Ebenen.
Trotz gesellschaftlicher Ablehnung ist Betrug weit verbreitet. Der Umgang damit erfordert klare Regeln, Aufklärung und Prävention, um Vertrauen in zwischenmenschlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu schützen.

Gewisse Anzeigen wegen Betrugs können Sie online unter Suisse ePolice erstatten. Melden Sie sich persönlich mit sämtlichen Unterlagen auf dem nächsten Polizeiposten, sofern Ihr Betrug nicht online erstattet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter Links.

Links

Sie gehen von Tür zu Tür oder sprechen Personen in Fussgängerzonen oder auf Parkplätzen an: Bettler:innen und angebliche Spendensammler:innen, die mit einer abenteuerlichen Geschichte Mitleid erregen und so zu Geld kommen wollen.

  • Lassen Sie sich nicht von Bettler:innen und falschen Spendensammler:innen bedrängen. Schliessen Sie die Haustür oder gehen Sie weiter.
  • Lassen Sie keine fremden Personen ins Haus oder in die Wohnung.
  • Seriöse Spendensammler:innen fordern keine Bargeldspende vor Ort, sondern geben Ihnen auf Wunsch einen Einzahlungsschein und Informationsmaterial mit.

Betteln ist gesetzlich verboten und kann geahndet werden. Zögern Sie deshalb nicht, umgehend den Polizeinotruf 117 zu wählen.

Möchten Sie eine Waldstrasse oder eine mit einem Fahrverbot belegte Strasse befahren, so können Sie bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal eine Sonderbewilligung beantragen. Dazu können Sie das Formular im Anhang herunterladen, ausfüllen und uns retournieren. 

Das Gesuch muss 10 Tage vor dem Bewilligungstermin eingereicht werden. Später eingegangene Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund organisieren möchten, dann müssen Sie aufgrund der Bewilligungspflicht ein Gesuch beim jeweiligen Gemeindebüro einreichen.

Details können den Webseiten der Vertragsgemeinden entnommen werden.

Dokumente

Die abgebildete Parkscheibe ist auf Parkplätzen und Parkfeldern in der Blauen Zone gültig, die mit dem Signal <Parkieren mit Parkscheibe> beschildert sind. Die zulässige Parkdauer in der Blauen Zone ist an Werktagen (Montag – Samstag) – und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen - zeitlich beschränkt. Ohne Zusatzbeschilderung mit konkreter Zeitangabe, darf in der Blauen Zone eine Stunde ab eingestellter Ankunftszeit parkiert werden. Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht sein. Der Pfeil der Parkscheibe muss auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden.

Beispiel

Ankunftszeit: 10.15 Uhr / Einstellung: 10.30 Uhr / Abfahrtszeit: 11.30 Uhr
Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 Uhr und 13.29 Uhr, muss das Fahrzeug spätestens um 14.30 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt werden.

Beispiel

Ankunftszeit: 11.45 Uhr / Einstellung: 12.00 Uhr / Abfahrtszeit: 14.30 Uhr
Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 Uhr und 07.59 Uhr gilt die Parkscheibe bis 09.00 Uhr.

Beispiel

Ankunftszeit: 18.15 Uhr / Einstellung: 18.30 Uhr / Abfahrtszeit: 09.00 Uhr
Zwischen 19.00 Uhr und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Auf das Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige. Dazu muss mit der Kamerafunktion eines Smart-Geräts (Mobiltelefon / Tablet) der QR-Code anvisiert und anschliessend der angezeigte Link geöffnet werden.

Trotz korrekter Eingabe der Bussennummer sowie des Fahrzeugkennzeichens können Sie die Busse im Bussenportal nicht aufrufen oder Sie haben eine andere Frage, die auf dem Bussenportal nicht beantwortet wird? Melden Sie sich gerne telefonisch bei der Ordnungsbussenzentrale 056 417 92 92.

Ebenfalls zum Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man unter nachfolgendem Link.

Links

Die aktuellen Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz (Bussenliste 1) sowie die Übertretungen nach den übrigen Erlassen (Bussenliste 2) finden Sie auf der Publikationsplattform des Bundesrechts.

Links

Die digitale Kriminalität umfasst alle sogenannten "digitalen" Straftaten, die im Wesentlichen den Straftaten entsprechen, die in den Telekommunikationsnetzen - und insbesondere im Internet - begangen werden.

Die Digitalisierung durchdringt zunehmend sämtliche unserer Arbeits- und Lebensbereiche. Nebst all den positiven Effekten der Digitalisierung und der Verlagerung ganzer Lebensbereiche in den Cyberspace birgt diese Entwicklung auch Risiken, die sich unter anderem in den stark ansteigenden Fallzahlen von Cyberkriminalität zeigen. Cyberkriminalität oder Cybercrime bezieht sich auf kriminelle Aktivitäten, die mithilfe digitaler Technologie durchgeführt werden, wie beispielsweise Hacking, Identitätsdiebstahl und Online-Betrug. Der damit verursachte volkswirtschaftliche Schaden ist sehr gross. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Links

In den Vertragsgemeinden sind zahlreiche Defibrillatoren deponiert. Es sind jedoch nicht alle öffentlich zugänglich. Die Informationen über deren Standorte erhalten Sie unter nachfolgendem Link. Im Notfall ist es ratsam, den Sanitätsnotruf 144 zu wählen, sodass Ihnen schnellstmöglich der nächstgelegene Standort eines Defibrillators mitgeteilt werden kann.

Links

Unter dem untenstehenden Link gelangen Sie zum digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Hier können Sie einfache Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Verluste rund um die Uhr elektronisch melden.

Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Homepage.

Links

Ihnen wurde das Zweirad gestohlen und vom Täter fehlt jede Spur?

Dann können Sie diesen Diebstahl einfach und schnell online über Suisse ePolice melden. Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden. Handelt es sich beim Diebstahl um einen Einbruch-/Einschleichdiebstahl, einen Diebstahl mit Gewaltanwendung oder bestehen Täterhinweise, so melden Sie sich bitte umgehend über den Polizeinotruf 117.

Links

Ein:e Dolmetscher:in übersetzt die gesprochene Sprache in eine andere, um einen korrekten und verständlichen Informationsaustausch sicherzustellen. Dies ist insbesondere in der Polizeiarbeit von grosser Bedeutung, wenn eine Person die Amtssprache nicht beherrscht. Besonders bei polizeilichen Einvernahmen tragen Dolmetscher:innen entscheidend dazu bei, ein rechtskonformes Verfahren zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.

Voraussetzungen für die Arbeit als Dolmetscher:in:

  • Sie beherrschen eine Fremdsprache
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache
  • Sie verfügen über einen einwandfreien Leumund

Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Arbeit als Dolmetscher:in haben, dürfen Sie sich gerne bei der Kantonspolizei Aargau, unter der Telefonnummer 062 835 81 81, über diese spannende Tätigkeit und Ihren Weg dahin erkundigen.

Der Konsum, der Besitz sowie das Handeln von Drogen/Betäubungsmitteln kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstössen reichen die Konsequenzen je nach Kanton und Schwere der Zuwiderhandlung von einer Busse bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Auch in Bezug auf den Besitz eines Führerausweises hat das Verhältnis zu Drogen/Betäubungsmitteln einen grossen Einfluss und kann zu einem Sicherungsentzug führen.

Bei einer gesundheitlichen Notlage zögern Sie nicht, den Sanitätsnotruf 144 anzurufen.

Untenstehend finden Sie hilfreiche Links bezüglich Sicherungsentzug, Suchtberatung und Prävention.

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Die E-Trottinette dürfen nur an den Stellen gefahren werden, an denen auch Fahrräder fahren dürfen. Das heisst, dass elektrische Fahrzeuge nur auf Radwegen oder Strassen benutzt werden dürfen, nicht aber auf dem Gehweg oder generell auf Flächen, die nur von Fussgänger:innen benutzt werden dürfen. Die geltenden Verkehrszeichen müssen wie auch beim Fahrrad- oder Autofahren eingehalten werden. Die Fahrer:innen müssen sich zudem auch an Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäss den Vorschriften über die Zulassung und Betrieb von Leicht-Motorfahrrädern, Elektro-Stehroller, motorisierte Rollstühle sowie schwere Motorfahrräder beträgt die Maximalgeschwindigkeit 25 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit bei E-Trottinetten beträgt 20 km/h.

Eine beidseitige Beleuchtung des Leicht-Motorfahrrades (langsame E-Bikes, E-Roller, E-Trottinette, Segway) ist sowohl am Tag wie auch in der Nacht Pflicht.

In der Schweiz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Leicht-Motorfahrräder (langsame E-Bikes, E-Roller, E-Trottinette, Segway)  lenken, wenn sie einen Führerausweis der Kategorie M besitzen. Ohne Führerausweis beträgt das Mindestalter für das Benutzen von Leicht-Motorfahrrädern 16 Jahre.

Das Mitführen von Personen auf Leicht-Motorfahrräder (langsame E-Bikes, E-Roller) ist erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren erlaubt. Es dürfen so viele Personen mitgeführt werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Weiter müssen Mitfahrende Trittbretter oder Fussraster benutzen können.  Auf Fahrrädern oder Motorfahrrädern ohne Sitzgelegenheit für den/die Führer:in dürfen keine Personen mitgeführt werden (E-Trottinette, Segway etc.).

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Dokumente

Sie kommen nach Hause und stellen eine aufgebrochene Türe oder ein eingeschlagenes Fenster fest. Geraten Sie nicht in Panik. Melden Sie sich umgehend über den Polizeinotruf 117 und folgen Sie den Anweisungen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links:

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Knapp 30 Prozent der Eltern machen sich grosse Sorgen um ihre Kinder auf dem Schulweg und fahren sie deshalb mindestens einmal pro Woche im Elterntaxi zur Schule. Das zeigt eine Befragung der AXA von 1'000 Müttern und Vätern in der Schweiz, die 2023 durchgeführt wurde. Doch auch wenn Elterntaxis die subjektive Sicherheit erhöhen, schaffen sie vor allem neue Gefahren.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Links

Manche Betrüger:innen täuschen vor, mit Ihnen verwandt zu sein oder Sie von früher her zu kennen. Danach geben sie an, sich in einer unmittelbaren Notlage zu befinden und dringend auf finanzielle Mittel angewiesen zu sein. Sie erzeugen bei Ihnen Druck, Stress und appellieren an Ihre Gutmütigkeit.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Links

Möchten Sie eine Waldstrasse oder eine mit einem Fahrverbot belegte Strasse befahren, so können Sie bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal eine Sonderbewilligung beantragen. Hierzu können Sie das Formular im Anhang herunterladen, ausfüllen und uns retournieren. 

Das Gesuch muss 10 Tage vor dem Bewilligungstermin eingereicht werden. Später eingegangene Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dokumente

Echte Polizisten:innen fragen nie telefonisch nach Bargeld oder anderen Wertgegenständen, um diese vor Dieben oder Betrügern zu beschützen. Echte Polizisten:innen weisen sich mit einem Polizeiausweis aus und nennen ihren Namen. Wenn Sie Zweifel haben, melden Sie sich über den Polizeinotruf 117 und vergewissern Sie sich. Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter dem nachfolgenden Link oder melden Sie sich zu den ordentlichen Öffnungszeiten beim nächsten Polizeiposten.

Links

Im Kanton Aargau üben die Familiengerichte, welche eine Abteilung der Bezirksgerichte sind, die Funktion der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus.

Menschen können aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein, selbständig für ihr eigenes Wohl zu sorgen. Neben Kindern und Jugendlichen ist es auch manchen Erwachsenen nicht möglich, die für sie notwendige Hilfe in ihrer Umgebung oder bei privaten oder öffentlichen Beratungsstellen einzuholen. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat das Ziel, dass diese Menschen die notwendige Unterstützung erhalten. Wo einer Person die Fähigkeit zu selbständigem Handeln und Entscheiden fehlt, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine behördliche Massnahme anordnen.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.

Links

Die Feuerwehr kommt nicht nur im Brandfall zum Einsatz, sondern leistet auch technische Unterstützung bei Unfällen, wird bei Überschwemmungen und Sturmschäden aufgeboten, leistet Hilfe bei Gefahrenguteinsätzen sowie Personen- und Tierrettungen. Sie arbeitet mit der Polizei Hand in Hand mit dem Ziel, schnell Hilfe zu leisten und Gefahren abzuwehren. Informationen zur in Ihrer Gemeinde zuständigen Feuerwehr entnehmen Sie bitte der Webseite Ihrer Einwohnergemeinde.

Im Brandfall bitte umgehend den Feuerwehrnotruf 118 wählen.

Die Fischerei steht für eine nachhaltige Nutzung der Fisch-, Krebs- und Muschelbestände. Sie dokumentiert die Nutzung des Lebensraums Wasser und trägt damit zur Überwachung und Gesunderhaltung der Tierbestände sowie der Qualität des Wasserlebensraums bei.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Links

Führer- und Fahrzeugausweise unterliegen bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Diese Dokumente müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden und dienen als offizieller Nachweis für die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs bzw. für die Zulassung des Fahrzeugs zum Strassenverkehr.

Für deren Erteilung ist das Strassenverkehrsamt zuständig. Gleichzeitig ist das Strassenverkehrsamt auch die Entzugsbehörde und kann entsprechende Bewilligungen zum Führen von Motorfahrzeugen entziehen.

Informationen rund um die Erteilung, den Entzug sowie diverse Formulare, beispielsweise eine Neubestellung, erhalten Sie unter Links.

Links

"Wer's findet, dem gehört's." ist ein beliebter Satz, jedoch nicht korrekt. Wer sich angemessen verhalten und sich nicht strafbar machen will, gibt aufgefundene Gegenstände beim Fundbüro ab, damit diese den Weg zum Eigentümer zurückfinden. In den Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal befindet sich das Fundbüro in den Einwohnergemeinden. Diese nehmen die von Ihnen aufgefundenen Gegenstände entgegen und organisieren die Vermittlung.

Wer weiss, vielleicht wartet ja ein Finderlohn auf Sie!

Das Gastgewerberecht regelt die nachfolgenden Punkte:

  • Die Wirtetätigkeit
  • die Anforderung an die Person mit Fähigkeitsausweis
  • die besonderen Betriebsarten (Wirten ohne Fähigkeitsausweis)
  • den Jugendschutz beim Ausschank alkoholischer Getränke
  • die Wirtefachprüfung
  • die Öffnungszeiten in Gastgewerbebetrieben
  • die Gästekontrolle in Beherbergungsbetrieben
  • die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe und den Ausschank von Spirituosen.

Details und weitere Informationen in Bezug auf das Gastgewerbe finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Links

Die Gerichte sind für die sach- und zeitgerechte Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten besorgt und fällen strafrechtliche Sanktionen aus.

Sämtliche Informationen zu den Gerichten im Kanton Aargau finden Sie unter Links. 

Links

Mit einem gerichtlichen Verbot kann zum Beispiel Unberechtigten verboten werden, auf einem Grundstück zu parkieren oder ein Grundstück (z.B. Privatstrasse) zu befahren.

Gerichtliche Verbote nach Art. 258–260 ZPO kann der Grundeigentümer oder ein anderer dinglich Berechtigter beantragen. Das Verfahren wird durch ein schriftlich begründetes Gesuch direkt beim zuständigen Bezirksgericht ohne Schlichtungsverfahren eingeleitet. Das begehrte Verbot muss genügend bestimmt sein. Der Grund für das Gesuch muss summarisch angegeben werden.

Das Gericht befindet über den Erlass des Verbotes als solches, wobei nur allgemeine Verbote zulässig sind, die sich gegen eine unbestimmte Vielzahl von Personen richten. Nicht zulässig sind Verbote, die sich gegen konkrete Besitzesstörungen durch bestimmte Personen richten. Das Gesuchsformular finden Sie direkt beim Bundesamt für Justiz.

Das gerichtliche Verbot kann mit einer Busse bis CHF 2`000.00 verbunden werden. Wird das Verbot verletzt, kann der dingliche Berechtigte die Bestrafung des Widerhandelnden verlangen. Dafür ist ein Strafantrag bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Dokumente
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Im Kanton Aargau überwachen die Regionalpolizeien regelmässig die Geschwindigkeiten im Innerortsbereich auf den Strassen der Vertragsgemeinden. Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal verwendet dabei die Lasermesstechnik.

Wichtige Informationen in Kürze:

  • Die Höhe der Busse richtet sich nach der überschrittenen Geschwindigkeit und der Örtlichkeit.
  • Wird die Busse nicht innert der genannten Frist bezahlt, droht eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
  • Die gesetzlich festgelegten Sicherheitsabzüge können Sie Art. 8 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung entnehmen.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Geschwindigkeitsbusse, melden Sie sich telefonisch bei der Ordnungsbussenzentrale  056 417 92 92.

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Wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung physische, psychische oder sexualisierte Gewalt ausüben oder androhen, liegt häusliche Gewalt vor.

Häusliche Gewalt wird oft auf Gewalt in Paarbeziehungen reduziert. Der Begriff umfasst jedoch auch die Beziehung zwischen Geschwistern, Eltern-Kind-Beziehung (auch Adoptiv-, Gross-, Stief- und Pflegeeltern) sowie andere Familienbeziehungen.

Die Aargauer Polizeien können Personen, die häusliche Gewalt anwenden oder damit drohen, von zu Hause wegweisen, ein Kontakt- und Annäherungsverbot anordnen oder sogar in Gewahrsam nehmen.

Zögern Sie nicht, bei bestehender und akuter Gewalt den Polizeinotruf 117 zu wählen.

Weitere Informationen zum Thema Häusliche Gewalt finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Links

Wer sich in einem Gastgewerbebetrieb beherbergen, Speisen oder Getränke vorsetzen lässt oder andere Dienstleistungen beansprucht und den Betriebsinhaber um die Bezahlung prellt, macht sich strafbar. Dies stellt einen eigenständigen Straftatbestand gemäss Artikel 149 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Die Strafe für Zechprellerei muss auf Antrag des Gastgewerbebetriebes erfolgen.

Der Tatbestand der Zechprellerei wurde geschaffen, um dem Gastwirt zusätzlichen Schutz zu verschaffen für Fälle, die vom schärfer bestraften Betrug (Art. 146 StGB) nicht erfasst werden. Der Unterschied besteht darin, dass bei der Zechprellerei keine Täuschung des Gastwirts und somit kein arglistiges Vorgehen des Täters erforderlich sind. Es genügt, dass der Gast den Betrieb ohne Zahlungswillen definitiv verlässt.

Bei einem Tier- oder gar Menschenbiss ist nicht die Wunde selbst gefährlich, sondern eine allfällige Infektion.

Wichtig ist, dass man das Tier, das gebissen hat, bezeichnen oder im besten Fall ein Foto erstellen kann (im Ausland z. B. Schlangenart, Skorpion, Spinne). Ein Biss von Menschen oder Tieren sollte im Zweifel ärztlich begutachtet werden. Bei grösseren Verletzungen oder wenn Gefahr besteht, dass noch weitere Lebewesen gefährdet sind, sollte umgehend der Polizeinotruf 117 informiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Links

Im Kanton Aargau hat im Schnitt jede 15. Person einen Hund. Für ein problemloses Miteinander sind gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme die Grundvoraussetzung.

Sämtliche Informationen zur Anmeldung, Hundetaxen sowie rechtliche Grundlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

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Verlorene Ausweise (Identitätskarte, Reisepass oder Aufenthaltstitel) können persönlich auf jedem Polizeiposten gemeldet werden. Sie erhalten ein Dokument "Ausweisverlust", mit welchem Sie bei der Einwohnerkontrolle oder dem Passamt einen neuen Ausweis bestellen können. Der als Verlust gemeldete Ausweis ist nicht mehr gültig.

Für die Vorsprache auf einem Polizeiposten benötigen Sie einen gültigen Ausweis.

Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdaufsicht in ihrem gepachteten Jagdrevier verantwortlich. Dazu werden eine Jagdaufseherin oder ein Jagdaufseher und die jeweilige Stellvertretung vom Kanton in Pflicht genommen. Die Jagdaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildtierarten oder die Leinenpflicht für Hunde im Wald.

Bei Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren, die immer über den Polizeinotruf 117 gemeldet werden müssen, rückt die Jagdaufseherin oder der Jagdaufseher der zuständigen Jagdgesellschaft aus. Sie kümmern sich umverletzte Wildtiere.

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Die Jagd steht für eine angemessene Nutzung der Wildtier- und Vogelbestände. Sie trägt dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten, die Lebensräume der Wildtiere zu fördern und Wildschäden klein zu halten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Links

Wenn Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren straffällig werden, erlässt die Jugendanwaltschaft Schutzmassnahmen und Strafen, um mögliche Rückfälle bestmöglich zu vermeiden. Sie ist verantwortlich für die Strafuntersuchung, den Erlass von Strafbefehlen, für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie den Vollzug der Urteile. Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie weiterführende Informationen.

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Es ist von Vorteil, wenn Ihre Katze gechippt ist. Nicht selten wird die Polizei zu einem Einsatz mit Katzen aufgeboten. Die Patrouillenfahrzeuge der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal sind mit Chiplesegeräten ausgestattet und der Halter des Tieres kann auf einfache Art und Weise ermittelt werden. Umgehend werden Sie als Halter über den Verbleib Ihres geliebten Vierbeiners orientiert.

Entlaufene oder zugelaufene Katzen können online bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale gemeldet oder gesucht werden. Konsultieren Sie dazu den nachfolgenden Link:

Links

Im Kanton Aargau üben die Familiengerichte, welche eine Abteilung der Bezirksgerichte sind, die Funktion der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus.

Menschen können aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein, selbständig für ihr eigenes Wohl zu sorgen. Neben Kindern und Jugendlichen ist es auch manchen Erwachsenen nicht möglich, die notwendige Hilfe in ihrer Umgebung oder bei privaten oder öffentlichen Beratungsstellen einzuholen. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat das Ziel, dass diese Menschen die notwendige Unterstützung erhalten. Wo einer Person die Fähigkeit zu selbständigem Handeln und Entscheiden fehlt, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine behördliche Massnahme anordnen.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte unter den nachfolgenden Links:

Links

Der Strassenverkehr ist kompliziert. Viele Fähigkeiten, die wir zur Unfallverhütung brauchen, sind bei Kindern noch in der Entwicklung. Gefordert sind die Erwachsenen, indem sie den Kindern das richtige Verhalten beibringen und es vorleben.

Besuchen Sie für mehr Informationen zu diesem Thema die Homepage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).

Links

Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergrösse (was zuerst eintrifft) müssen im Fahrzeug mit einer Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden. Dies gilt sowohl auf dem Beifahrer- als auch auf dem Mitfahrersitz.

Ein Verstoss gegen die Kindersitzpflicht wird mit einer Busse gegenüber dem Fahrzeuglenker von CHF 60.- geahndet. Die Weiterfahrt bis zur korrekten Sicherung des Kindes wird verhindert.

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlass sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % Vol. ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (z. B. Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps).

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass

  • a) der Gemeinde und
  • b) dem Amt für Verbraucherschutz

zu melden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Melde- & Bewilligungspflicht. 

Links

Haben Sie eines Ihrer Kontrollschilder oder das Kontrollschilderpaar verloren oder wurde es entwendet, können Sie unter dem nachfolgenden Link zum digitalen Polizeiposten der Schweizer Polizeien gelangen. Hier können Sie den Verlust rund um die Uhr elektronisch melden.

Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen werden. Nach Fertigstellung der Kontrollschildverlustanzeige erhalten Sie eine provisorische Bewilligung, die Sie dazu berechtigt, Ihr Fahrzeug einige Tage, ohne bzw. mit nur einem Kontrollschild zu führen.

Links

Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) ist eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. Sie befindet sich im Haus der Kantone in Bern.

Sämtliche Infos finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Links

Das Verwenden von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist bewilligungspflichtig und nur mit Genehmigung des zuständigen Gemeinderates erlaubt.

Dokumente

Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt. Die Kantone sind dafür die Vollzugsorgane.

Sämtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Links. 

Links

Haben Sie eine Mahnung zu einer Busse erhalten?

Mit der Mahnung erhalten Sie eine weitere Frist zur Begleichung der Busse. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung muss eine Anzeige zu Handen der Staatsanwaltschaft erstellt werden. Von dieser Stelle erhalten Sie in der Folge einen Strafbefehl. Ab dem Zeitpunkt der Rapportierung an die Staatsanwaltschaft ist das polizeiliche Verfahren bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal abgeschlossen.

Bei Fragen zur erhaltenen Mahnung kontaktieren Sie unsere Ordnungsbussenzentrale 056 417 92 92.

Anbei finden Sie die Kontaktangaben der Leiter:innen der Kommunikationsdienste der fünf Departemente, der Staatskanzlei, Gerichte, Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei Aargau.

Haben Sie eine direkte Anfrage an die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, dann wenden Sie sich bitte an den Leiter Regionalpolizei, Hptm Oliver Bär.

Links

Medienmitteilungen der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal finden Sie unter dem Menüpunkt "Aktuelles".

Alle aktuellen und vergangenen Medienmitteilungen der Kantonspolizei Aargau finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Links

Ihnen wurde das Mofa gestohlen und vom Täter fehlt jede Spur?

Sie können den Diebstahl einfach und schnell online über Suisse ePolice melden. Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.

Handelt es sich beim Diebstahl um einen Einbruch-/Einschleichediebstahl, einen Diebstahl mit Gewaltanwendung oder bestehen Täterhinweise, so melden Sie sich bitte umgehend über den Polizeinotruf 117.

Haben Sie ein Mofa aufgefunden und möchten dies melden, dann können Sie die unter der Rubrik "Aufgefundenes Velo / E-Bike / Mofa melden" zu findenden Felder ausfüllen und die Meldung absetzen.

Links

Das dauerhafte nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund ist in den Gemeinden Wettingen, Würenlos und Neuenhof gebührenpflichtig. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der jeweiligen Gemeinde, welche für die Ausstellung einer Parkkarte zuständig ist.

In Spreitenbach, Killwangen und Bergdietikon ist das Parkieren auf öffentlichem Grund ebenfalls kostenpflichtig. Die Gemeinden bieten jedoch keine spezielle Parkkarte fürs Nachtparking an. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Parkbewilligung bitte bei der zuständigen Gemeinde.

Internationaler Notruf 112

Polizei 117

Feuerwehr 118

Sanität 144

Vergiftung (Tox-Zentrum) 145

Telfonhilfe für Kinder & Jugendliche 147

REGA (Rettungsflugwacht) 1414

Pannendienst 140

Dargebotene Hand 143

Die Notfalltreffpunkte dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen. An den Notfalltreffpunkten erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen über die aktuelle Lage.

Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein.

Finden Sie Ihren Notfalltreffpunkt in Ihrer Gemeinde unter Links.

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Der Gemeinderat der betroffenen Gemeinde kann die Öffnungszeiten der einzelnen Betriebe auf Dauer oder längere Frist erweitern oder einschränken. Er kann den einzelnen Betrieben für bestimmte Anlässe die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen oder für lokale Anlässe generelle Freinächte bestimmen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Wurden Sie Opfer einer Straftat, haben Sie körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren, werden Sie bedroht oder wurden Sie Opfer eines Verkehrsunfalls? 

Die Opferberatung Aargau berät Sie telefonisch, im persönlichen Gespräch und per Mail. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.

Haben Sie oder eine Ihnen nahestehende Person körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt? Wir informieren Sie über die Rechte und Ansprüche nach dem Opferhilfegesetz. Die Opferhilfe ist auch für Sie zuständig, wenn Sie keine Strafanzeige gemacht haben.

Zur Homepage der Opferberatung gelangen Sie unter Links. 

Links

Auf das Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige. Dazu muss mit der Kamerafunktion eines Smart-Geräts (Mobiltelefon / Tablet) der QR-Code anvisiert und in der Folge der angezeigte Link geöffnet werden.

Trotz korrekter Eingabe der Bussennummer sowie des Fahrzeugkennzeichens können Sie die Busse im Bussenportal nicht aufrufen oder Sie haben eine andere Frage, die im Bussenportal nicht beantwortet wird? Melden Sie sich gerne telefonisch bei der Ordnungsbussenzentrale 056 417 92 92.

Ebenfalls zum Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man über den nachfolgenden Link.

Links

Unsere Ordnungsbussenzentrale ist die Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Ordnungsbussen der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal.

Die Ordnungsbussenzentrale ist von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 bis 16.00 Uhr unter der Nummer 056 417 92 92 erreichbar.

Möchten Sie auf öffentlichen Parkplätzen parkieren?

Dazu benötigen Sie unter Umständen eine Bewilligung der Gemeinde. Wir unterscheiden zwischen folgenden Parkmöglichkeiten:

  • Parkuhr (kostenpflichtig)
  • Parkscheibe (Blaue Zone)
  • Dauer- und Tagesparkkarten (Bewilligung Gemeinde)

Die Dauer- und Tagesparkkarten können bei der entsprechenden Gemeinde erworben werden. Die Parkkarten gelten nicht als generelle Bewilligung für alle Parkplätze. Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort oder erkundigen Sie sich bei der Gemeinde.

Haben Sie einen Parkbusse erhalten, so können Sie auf unserem Bussenportal sämtliche Informationen zur Busse erhalten, online bezahlen, einen Einzahlungsschein bestellen oder Einspruch erheben.

Auf das Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige. Dazu muss mit der Kamerafunktion eines Smart-Geräts (Mobiltelefon / Tablet) der QR-Code anvisiert und in der Folge der angezeigte Link geöffnet werden.

Ebenfalls zum Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man über den nachfolgenden Link.

Für weitere Fragen melden Sie sich telefonisch bei unserer Ordnungsbussenzentrale 056 417 92 92.

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Parkgebühren sind Gebühren, die Fahrzeuglenker:innen für die Nutzung von Parkfeldern auf ausgewiesenen Parkplätzen entrichten müssen. Die Gebühren für eine bestimmte Nutzungsdauer sind jeweils auf den Parkuhren ersichtlich. Die Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gerne Auskunft über Dauer- und Tagesparkkarten auf dem Gemeindegebiet. Die Eckdaten dazu sind online zu finden.

Ist einer gehbehinderten Person dauerhaft oder vorübergehend während mindestens sechs Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 300 m beziehungsweise mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich, so kann diese beim Strassenverkehrsamt eine Parkkarte für gehbehinderte Personen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Links

In unseren Vertragsgemeinden gibt es verschiedene Arten von Dauerparkkarten sowie Tagesbewilligungen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung, welche Möglichkeiten angeboten werden oder welche Parkkarte Sie benötigen.

Möchten Sie einen Umzug durchführen oder Ihre Hecke zurückschneiden und benötigen dafür öffentlichen Grund? Bitte bestellen Sie das benötigte Signalisationsmaterial mindestens 10 Arbeitstage vor dem Ereignis.  

Die Mietgebühren finden Sie im verlinkten Dokument.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unser Verantwortlicher für das Signalisationswesen:

ZA Patrick Jagodzinski
056 417 92 00
patrick.jagodzinski@repol.ag.ch

Dokumente

Ist bei einem Parkschaden lediglich Sachschaden entstanden, so hat der Verursacher sofort den Geschädigten zu benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Sind Sie geschädigt und die verursachende Person ist nicht mehr vor Ort und hat auch keine Notiz hinterlassen? Dokumentieren Sie die Beschädigung sowie die Örtlichkeit und begeben sich mit dem beschädigten Fahrzeug auf einen Polizeiposten oder wählen Sie den Polizeinotruf 117.

Die abgebildete Parkscheibe ist auf Parkplätzen und Parkfeldern in der Blauen Zone gültig, welche mit dem Signal <Parkieren mit Parkscheibe> beschildert sind. Die zulässige Parkdauer in der Blauen Zone ist an Werktagen (Montag – Samstag) – und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen - zeitlich beschränkt. Ohne Zusatzbeschilderung mit konkreter Zeitangabe, darf in der Blauen Zone eine Stunde ab eingestellter Ankunftszeit parkiert werden. Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht sein. Der Pfeil der Parkscheibe muss auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden.

Beispiel

Ankunftszeit: 10.15 Uhr / Einstellung: 10.30 Uhr / Abfahrtszeit: 11.30 Uhr
Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 Uhr und 13.29 Uhr, muss das Fahrzeug spätestens um 14.30 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt werden.

Beispiel

Ankunftszeit: 11.45 Uhr / Einstellung: 12.00 Uhr / Abfahrtszeit: 14.30 Uhr
Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 Uhr und 07.59 Uhr gilt die Parkscheibe bis 09.00 Uhr.

Beispiel

Ankunftszeit: 18.15 Uhr / Einstellung: 18.30 Uhr / Abfahrtszeit: 09.00 Uhr
Zwischen 19.00 Uhr und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Befinden Sie sich an einer Parkuhr, welche die eingeworfene Münze nicht annimmt oder "Ausser Betrieb" bzw. eine andere Störung anzeigt?

Bitte nehmen Sie unter der Hauptnummer 056 417 92 00 unverzüglich telefonischen Kontakt mit uns auf. Falls Sie ohne Meldung parkieren, riskieren Sie, eine Parkbusse zu erhalten.

Die Ausbildung zur Polizistin beziehungsweise. zum Polizisten ist anspruchsvoll und abwechslungsreich und bietet die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft zu leisten. Sie stellt sowohl körperlich als auch geistig eine Herausforderung dar, bietet jedoch vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für eine spannende Karriere im öffentlichen Dienst. Sind Sie an der Ausbildung zur Polizistin oder zum Polizisten interessiert, dann zögern Sie nicht und besuchen Sie unsere Bewerbungsseite.

Weitere Informationen und Eindrücke finden Sie unter nachfolgenden Links.

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Die Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal verfügen bald über ein einheitliches Polizeireglement. Nach der Fertigstellung wird hier ein Link eingebunden, welches direkt auf das neue Polizeireglement verweist.

Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH) ist die Ausbildungspartnerin der elf Polizeikorps der Zentral- und Nordwestschweiz. Jährlich bereitet sie 300 bis 350 Aspirantinnen und Aspiranten auf ihre zukünftige Tätigkeit vor.

Detaillierte Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Leitung der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gerne zur Verfügung.

Links

Auf das Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige. Dazu muss mit der Kamerafunktion eines Smartgeräts (Mobiltelefon / Tablet) der QR-Code anvisiert und in der Folge den angezeigten Link geöffnet werden.

Trotz korrekter Eingabe der Bussennummer sowie des Fahrzeugkennzeichens können Sie die Busse im Bussenportal nicht aufrufen, oder Sie haben eine andere Frage, welche auf dem Bussenportal nicht beantwortet wird, in diesem Fall melden Sie sich telefonisch bei der Ordnungsbussenzentrale 056 417 92 92.

Ebenfalls zum Bussenportal der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gelangt man unter dem nachfolgenden Link.

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Verlorene Ausweise (Identitätskarte, Reisepass oder Aufenthaltstitel) können persönlich auf jedem Polizeiposten gemeldet werden. Sie erhalten folglich das Dokument Ausweisverlust, mit welchem Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Passamt einen neuen Ausweis bestellen können. Der als Verlust gemeldete Ausweis ist nicht mehr gültig.

Für die Vorsprache auf einem Polizeiposten benötigen Sie einen gültigen Ausweis.

Unsere Vertragsgemeinden verfügen über separate Reklamereglemente und -vorschriften. Daher ist es ratsam, sich auf der jeweiligen Homepage der Gemeinde diesbezüglich zu erkundigen und allenfalls mit der zuständigen Abteilung der Gemeinde in Kontakt zu treten.

Werden die vorgegebenen Ruhezeiten, welche im Polizeireglement der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal festgehalten sind, missachtet, versuchen Sie in einem ersten Schritt, mit der verursachenden Person in Kontakt zu treten und diese auf ihr Verhalten aufmerksam zu machen. Wenn dies nicht zielführend ist, dann melden Sie sich auf dem Polizeinotruf 117 und schildern Sie den von Ihnen festgestellten Sachverhalt.

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Oft wird die Polizei auch bei zivilrechtlichen Angelegenheiten kontaktiert. Für zivilrechtliche Verfahren ist sie jedoch nicht zuständig. Bestehen zivilrechtliche Verfahren zwischen Parteien, so sind die Schlichtungsbehörden gefragt. Darunter zählen Friedensrichterinnen und Friedensrichter, Präsidien der Arbeitsgerichte, der Schlichtungsstellen für Gleichstellungsfragen sowie der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

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Die Aargauer Regionalpolizeien versuchen mit Aktionen nach dem Schulstart, die Verkehrssicherheit der Kinder zu verbessern. Es ereignen sich immer noch zu viele Unfälle auf dem Schulweg.

Bei der Aktion "Schulbeginn" steht im Vordergrund, allgemein die Verkehrssicherheit in den ersten beiden Schulwochen durch eine erhöhte Präsenz der Polizei zu verstärken sowie die Kinder für die Gefahren auf dem Schulweg zu sensibilisieren.

Auch Sie als Eltern oder Verkehrsteilnehmende sind gefordert und können viel zur Sicherheit auf dem Schulweg beitragen. Begleiten Sie Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule und machen Sie sie auf die möglichen Gefahren im Strassenverkehr aufmerksam. Helle und reflektierende Bekleidung und Schulrucksäcke tragen ausserdem zu einer guten Sichtbarkeit der Kinder bei. Verkehrsteilnehmende sollten in der Nähe von Schulhäusern die Geschwindigkeit reduzieren und vor Fussgängerstreifen immer vollständig anhalten, wenn Kinder die Strasse überqueren möchten. Besondere Vorsicht ist auch bei Kindern mit Velos, Trottinetts, Skateboards oder ähnlichem geboten, da die Kleinsten ihren fahrbaren Untersatz manchmal noch nicht ganz sicher beherrschen.

Einheitliche Ferien an den Schulen in den Vertragsgemeinden zielen darauf ab, eine koordinierte Ferienplanung zu schaffen, die für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen mehr Planungssicherheit bietet. Unter dem nachfolgenden Link ist der Schulferienplan von Wettingen zu finden, der identisch mit den Schulferien der anderen Vertragsgemeinden ist.

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Kinder brauchen einen sicheren Schulweg, um sich mit dem Strassenverkehr vertraut zu machen. Aber nicht nur das: Der Schulweg gibt ihnen Raum, sich zu entwickeln. Hier treffen sie Gleichaltrige und lernen die Umgebung kennen. Ausserdem können sie sich auf dem Schulweg körperlich betätigen, indem sie zu Fuss gehen, Velo oder Roller fahren. Das macht sie im Unterricht aufmerksamer. Auf dem Schulweg vertrauen sich Kinder Geheimnisse an und lernen, selbstständiger zu werden. Sie müssen Konflikte mit anderen Kindern auch mal allein lösen und pünktlich sein. Deshalb ist ein sicherer Schulweg so wichtig.

Alle können etwas dazu beitragen:
Kinder sind im Strassenverkehr aufgrund ihrer Körpergrösse und der noch fehlenden Routine besonders gefährdet. Sie können Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen und ihr Gefahrenbewusstsein ist noch nicht voll entwickelt. Aber auch Fussgänger:innen sind gefordert, den Kindern ein gutes Vorbild zu sein und sich an die Verkehrsregeln zu halten. Denn Kinder lernen vor allem durch Nachahmung.

Kreative Ideen für Eltern bietet der TCS auf kidsmobile.ch. Die Mobeeez zeigen Kindern mit dem Velo, wie sie sich sicher im Strassenverkehr bewegen können. Entdecken Sie verschiedene Aktivitäten rund um die Mobilität.

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Private Sicherheitsunternehmen wie ein Sicherheitsdienst oder eine Privatdetektei unterliegen der Bewilligungspflicht der Kantonspolizei Aargau. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die Fachstelle SIWAS des Polizeikommandos Aargau.

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Neue oder Änderungen an bestehender Signalisation und Markierung an und von Kantons-, Gemeinde- und Privatstrassen müssen beantragt werden. Die Verkehrsanordnungen unterliegen einer Auflagepflicht mit Einsprachefrist von 30 Tagen. Für Wegweiser (gewerbliche sowie touristische), Temposignalisation, Fussgängerstreifen sowie Baustellensignalisation geltende Bestimmungen sind in Richtlinien und Merkblätter zusammengefasst. Sämtliche Informationen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.

Benötigen Sie Signale oder öffentliche Parkplätze für einen Umzug, Öllieferung, Sträucherschnitt, Umbauten usw., dann hilft Ihnen die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal gerne weiter. Unter dem nachfolgenden PDF sind die aktuellen Mietgebühren und Konditionen für Kleinaufträge zu finden:

Für diesbezügliche Anfragen können Sie sich an unseren Signalistations-Verantwortlichen wenden:

ZA Patrick Jagodzinski
056 417 92 00
patrick.jagodzinski@repol.ag.ch

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Organisiert sind die Staatsanwaltschaften im Kanton Aargau mit der Oberstaatsanwaltschaft als Leitung der kantonalen Staatsanwaltschaft sowie der sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke. Überwiegend ist für das Gebiet der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal die Staatsanwaltschaft Baden zuständig. Die Polizeistellen stehen in engem Kontakt und Absprache mit den Staatsanwaltschaften.

Informationen zu den einzelnen Organisationen und deren Zuständigkeiten erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

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Suisse ePolice ist Ihr digitaler Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Hier können Sie einfache Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Kontrollschilderverluste etc. rund um die Uhr elektronisch melden. Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Homepage.

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Sie benötigen einen persönlichen Strafregisterauszug? Diesen können Sie online unter dem nachfolgenden Link oder persönlich am Postschalter bestellen.

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Müssen Strassen kurzzeitig für Kraneinsätze, Umzug usw. gesperrt werden, dann melden Sie sich 10 Arbeitstage vor dem Ereignis bei der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal. Unser Verantwortlicher Signalisation wird mit Ihnen zusammen eine Lösung suchen.

ZA Patrick Jagodzinski
056 417 92 00
patrick.jagodzinski@repol.ag.ch

Gesuche für längerfristige Strassensperrungen müssen bei der zuständigen Gemeinde, Abteilung Bau und Planung, eingereicht werden.

Gemäss Polizeireglement der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, ist das Musizieren auf öffentlichen Grund bewilligungspflichtig. Melden Sie sich frühzeitig beim jeweiligen Gemeindebüro, um eine Bewilligung zu beantragen.

Das Strassenverkehrsamt regelt alles rund um die Bewilligungen, Ausweise und Gebühren im Strassenverkehr sowie zur Schifffahrt. Informationen, Formulare und vieles mehr können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden.

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Suisse ePolice ist Ihr digitaler Polizeiposten der Schweizer Polizeien. Hier können Sie einfache Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Kontrollschilderverluste etc. rund um die Uhr elektronisch melden. Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.

Die Voraussetzungen und Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Homepage.

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Das Tabakproduktegesetz und die Tabakprodukteverordnung sind seit dem 01. Oktober 2024 in Kraft.

Somit gilt seit diesem Datum folgendes:

Für alle vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte gilt ein Abgabealter von 18 Jahren.

Plakate mit Tabakwerbung auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können, sind verboten. Auch im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden, in Kinos oder auf Sportplätzen ist Werbung nicht mehr erlaubt.

Produkte dürfen nicht mehr kostenlos abgegeben werden und Wettbewerbe mit Geschenken sind untersagt. Sponsoring für Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum ist untersagt.

Das Tabakproduktegesetz sowie die -verordnung wurden auf Tabakprodukte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten ausgedehnt.

Details finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

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Taxifahrten unterstehen nicht dem Personenbeförderungsregal und sind damit nicht konzessions- oder bewilligungspflichtig bzw. ist keine kantonale Bewilligung notwendig.

Der Kanton Aargau kennt keine spezielle Taxi-Bewilligung, jedoch haben die Gemeinden und Städte teilweise ein spezielles Taxireglement. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Gemeindeverwaltung. 

Um Taxifahrten anbieten zu können, brauchen Sie zumindest einen Führerausweis der Kategorie B mit dem Eintrag Code 121 (Berufsmässiger Personentransport) und im Fahrzeugausweis ebenfalls den Eintrag "Berufsmässiger Personentransport". Das Fahrzeug muss unter anderem mit Taxameter, Fahrtenschreiber und Kennlampe ausgerüstet sein.

Auf der Homepage der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie Katzen und Hunde als vermisst, zugelaufen oder entlaufen melden.

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Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren den Schweizer Markt erobert: E-Bikes, E-Trottinette, Cargo-Velos, Stehroller aber auch selbstbalancierende Geräte. Diese sogenannten «Trendfahrzeuge» sind vor allem in den Städten sehr beliebt. Sie dürfen nach geltendem Recht nur dort eingesetzt werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Verkehrsflächen, die den Fussgängern vorbehalten sind, dürfen nicht benutzt werden.

Wer solche Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen fährt, setzt sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende gewissen Risiken aus. Deswegen gelten in der Schweiz präzise Vorschriften bzgl. Geschwindigkeit, Bremssystem, Mindestalter, Helmtragpflicht, usw.

Vor dem Kauf eines Trendfahrzeuges ist es generell empfehlenswert, sich über dessen Strassenzulassung und über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Auch Eltern können sich strafbar machen, wenn sie ihren Kindern Fahrzeuge überlassen, über welche die Kinder keine Fahrberechtigung verfügen oder die Fahrzeuge nicht den Vorschriften entsprechen.

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Ein Umzug kann sowohl eine spannende als auch eine stressige Angelegenheit sein. Ein wichtiger Schritt dabei ist das Ab- und Anmelden bei der alten sowie der neuen Wohnsitzgemeinde. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen. Unter dem nachfolgenden Link kann dies bequem online von zu Hause aus erledigt werden oder Sie sprechen persönlich bei den Einwohnerdiensten vor. Vergessen Sie nicht, auch andere Ämter und Institutionen über Ihren Umzug bzw. Ihre neue Adresse zu informieren.

Benötigen Sie für den anstehenden Umzug Platz für einen Transporter bzw. müssen dazu einen öffentlichen Parkplatz reservieren oder brauchen eine Ausnahmebewilligung für ein Fahrverbot, dann melden Sie sich bei unserem Signalisation-Verantwortlichen.

ZA Patrick Jagodzinski
056 417 92 00
patrick.jagodzinski@repol.ag.ch

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Im dualen System im Kanton Aargau sind neben der Kantonspolizei Aargau insgesamt 15 Regional- und Stadtpolizeien für die Sicherheit zuständig.

Durch das Klicken des unten aufgeführten Links finden Sie alle interessanten Informationen über die Regional- und Stadtpolizeien.

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Ihnen wurde das Zweirad gestohlen und vom Täter fehlt jede Spur?

Melden Sie den Diebstahl einfach und schnell online über Suisse ePolice. Alle Meldungen werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet und können als PDF heruntergeladen und für die Versicherung genutzt werden.

Handelt es sich beim Diebstahl um einen Einbruch-/Einschleichediebstahl, einen Diebstahl mit Gewaltanwendung oder bestehen Täterhinweise, so melden Sie sich bitte umgehend auf dem Polizeinotruf 117.

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Die Schüler:innen in unseren Vertragsgemeinden absolvieren in der 4. oder 5. Klasse den Velotest.

Durch die Verkehrsinstruktor:innen der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal werden die Schüler:innen auf den schriftlichen und praktischen Test vorbereitet. Alle Informationen für Eltern, Schüler:innen und Lehrpersonen sind unter dem nachfolgenden Link ersichtlich:

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Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Bei grösseren Veranstaltungen (ab ca. 500 Personen oder gemäss Beurteilung Gemeindebüro) sind detaillierte Veranstaltungskonzepte zwingend notwendig.

Informieren Sie sich bitte beim Gemeindebüro der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfinden soll.

Die Durchführung von Grossveranstaltungen ist anspruchsvoll – für Veranstalter:innen ebenso wie für die Behörden. Oberstes Ziel ist für alle, die Sicherheit der Besucher:innen jederzeit zu gewährleisten. Unter dem untenstehenden Link können Sie sich betreffend Veranstaltungssicherheit informieren.

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Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Bei grösseren Veranstaltungen (ab ca. 500 Personen oder gemäss Beurteilung Gemeindebüro) sind detaillierte Veranstaltungskonzepte zwingend notwendig.

Informieren Sie sich bitte beim Gemeindebüro der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfinden sollte.

Die Durchführung von Grossveranstaltungen ist anspruchsvoll – für Veranstalter ebenso wie für die Behörden. Oberstes Ziel ist für alle, die Sicherheit der Besucher:innen jederzeit zu gewährleisten. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich betreffend Veranstaltungssicherheit informieren.

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Verlorene Ausweise (Identitätskarte, Reisepass oder Aufenthaltstitel) können persönlich auf jedem Polizeiposten gemeldet werden. Sie erhalten folglich das Dokument "Ausweisverlust", mit welchem Sie bei der Einwohnerkontrolle oder dem Passamt einen neuen Ausweis bestellen können. Der als Verlust gemeldete Ausweis ist nicht mehr gültig.

Für die Vorsprache auf einem Polizeiposten benötigen Sie einen gültigen Ausweis.

Auf der Homepage der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie Katzen und Hunde als vermisst, zugelaufen oder entlaufen melden.

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Falls Sie von einer Strafbehörde vorgeladen wurden, haben Sie der Vorladung Folge zu leisten. Bei Verhinderung ist eine unverzügliche Mitteilung mit Begründung an die vorladende Behörde erforderlich. Wer einer Vorladung keine Folge leistet, kann mit einer Ordnungsbusse bestraft oder polizeilich vorgeführt werden.

Wer Waffen oder Munition abgeben möchte, kann dies mit dem im untenstehenden Link zu findenden Formular jederzeit melden. Die Polizei kommt vorbei und sorgt für einen sicheren Transport und eine fachgerechte Entsorgung.

Links

Sie möchten eine Waffe erwerben?

Das Gesuchsformular und weitere Informationen zum Beantragen eines Waffenerwerbscheins finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Links

Sie möchten eine Waffentragbewilligung beantragen?

Das Gesuchsformular und weitere Informationen zur Waffentragbewilligung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Links

Anbei finden Sie das Merkblatt "Wahl- und Abstimmungsplakate" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom April 2021.

In einigen Vertragsgemeinden gelten spezielle Regelungen oder Verbote. Bitte konsultieren Sie das Polizeireglement der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal.

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Was tun bei einem Wasserrohrbruch?

Ein Wasserrohrbruch kommt unerwartet und erfordert schnelles Handeln.

Im öffentlichen Bereich – Trottoir, Strasse – oder im Aussenbereich des Grundstücks:

  • Meldung an Notfallservice (Pikettdienst) oder direkt beim Feuerwehrnotruf 118.

Im Gebäude

  • Stellen Sie das Wasser am Sanitär-Haupthahn ab. Dieser befindet sich in der Regel
    im Keller.
  • Stellen Sie die Stromversorgung ab, sofern das Leck in der Nähe von elektrischen Geräten oder Schalttafeln auftritt.
  • Öffnen Sie die Wasserhähne, um den Druck abzubauen.
  • Meldung an Notfallservice (Pikettdienst)
  • Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, informieren Sie umgehend den Vermieter.

Bei einer Wegweisung nach Polizeigesetz handelt es sich um eine polizeiliche Zwangsmassnahme, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung dient. Diese kann zur Unterbindung einer akuten Gefahr oder zur Verhinderung einer drohenden Gefahr ausgesprochen werden. Dabei wird der betroffenen Person untersagt, in einer bestimmten Zeitspanne einen bestimmten Bereich zu betreten.

Unsere Vertragsgemeinden verfügen über separate Reklamereglemente und -vorschriften. Daher ist es ratsam, sich auf der jeweiligen Homepage der Gemeinde zu erkundigen und allenfalls mit der zuständigen Abteilung der Gemeinde in Kontakt zu treten.

Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Es kann dabei entweder zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier kommen oder es entsteht ein Schaden infolge eines durch das Tier veranlassten Ausweichmanövers. Nähern Sie sich auf keinen Fall dem verletzten Tier, es steht unter Stress und kann gefährlich sein.

Unfälle mit Tieren sind meldepflichtig. Wählen Sie daher unmittelbar nach einem Wildunfall den Polizeinotruf 117.

Für die zweckmässige Überwachung der Einhaltung des Lebensmittel- und Gastgewerbegesetzes ist es wichtig, dass die Betriebe und verantwortlichen Personen bekannt sind. Darum besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht.

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlass sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Links.

Links

Möchten Sie einen Gastrobetrieb übernehmen?

Unter den untenstehenden Links finden Sie alle Informationen zum Fähigkeitsausweis sowie zum Gastgewerberecht im Kanton Aargau.

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In der Schweiz ist Zechprellerei, auch bekannt als Betrug im Gastgewerbe, die Tat, bei der sich ein Gast einer Zahlung für konsumierte Speisen und Getränke in einem Gastgewerbebetrieb entzieht. Dies stellt einen eigenständigen Straftatbestand gemäss Artikel 149 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Die Strafe für Zechprellerei kann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe betragen, muss aber auf Antrag des Gastgewerbebetriebs erfolgen.

Der Zivilschutz ist die zivile Organisation, die bei lange andauernden und schweren Ereignissen die Durchhaltefähigkeit gewährleistet und die anderen Organisationen längerfristig unterstützen, verstärken und entlasten kann.

Zudem erbringt er spezialisierte Leistungen wie die Führungsunterstützung für die Krisenstäbe der Kantone und Gemeinden, die Alarmierung der Bevölkerung, die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur, die Betreuung von Schutzsuchenden und obdachlosen Personen, den Schutz von Kulturgütern, Rettungen aus Trümmerlagen sowie Instandstellungsarbeiten. Damit ist der Zivilschutz ein unverzichtbares Mittel des Bevölkerungsschutzes.

Weitere Informationen finden Sie unter Links.

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